Allgemeine Geschäftsbedingenungen AGB der Animo GmbH

 

  1. Allgemein
    1.1 Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Angebote und Verträge der Animo GmbH, im weiteren „Verkäufer“ genannt, gegenüber und mit ihren Auftraggebern, im weiteren „Käufer“ genannt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  2. Ausschluß
    2.1 Ausschluß allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers Die allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Verkäufers sind ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich abgelehnt und werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich vereinbart.
    2.2. Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen des Verkäufers. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrüklich abgelehnt und sind ungültig, es sei denn, daß sie vom Verkäufer ausdrück- lich schriftlich akzeptiert wurden.
  3. Vertragsschluß
    3.1 Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Ein verbindliches Angebot stellt erst der Auftrag des Käufers dar, der auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder den Beginn mit der Auftragsausführung zustande.
    3.2 Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des Käufers ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande, wenn der Käufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung Widerspruch gegen deren Inhalt erhebt.
  4. Lieferfristen
    Angegebene Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Verbindlichkeit vereinbart wurde. Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines Liefertermins oder einer Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, daß er die Abnahme nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Verkäufers ist jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Lieferung
    5.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zum Hauptsitz des Käufers.
    5.2 Aufträge von mehr als EUR 500,- Netto-Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer werden frei Haus geliefert. Bei Aufträgen unter EUR 500,- Netto-Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Für Aufträge unter EUR 80,- Netto-Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer werden EUR 7,50 für dieAuftragsbearbeitung in Rechnung gestellt. Alle Express-Sendungen werden unfrei geliefert. Achtung: Versand erfolgt nur per Paketdienst (UPS) oder per Spedition!
    5.3 Der Warentransport erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Der Verkäufer versichert alle Transporte bei entsprechenden Transportversicherern. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in Fällen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit, soweit keine Hauptpflichten verletzt sind, auf die Höhe des Ausgleichs, den die jeweiligen Transportversicherer dem Verkäufer leisten.
    5.4 Die Gefahr für die Waren geht mit Entladung auf den Käufer über. Die Entladung ist zugleich Lieferzeitpunkt.
    5.5 Rücksendungen unter einem Netto-Warenwert von EUR 15,- werden aus Kostengründen nicht zur Gutschrift zurückgenommen.
  6. Annahmeverzug
    6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die bestellten Waren innerhalb üblicher Geschäftszeiten jederzeit| abzunehmen. Verweigert er die Annahme oder kommt er mit der Annahme in Verzug, geht die Gefahr auf ihn über. Zugleich hat er die Kosten der Rücksendung, der Lagerung, einer erneuten Lieferung und andere notwendige Kosten zu tragen.
    6.2 Der Verkäufer kann, nachdem der Käufer die Annahme der Waren einmal verweigert hat oder sich mit der Annahme in Verzug befindet, vom Käufer vor einer erneuten Auslieferung Zahlung der Kaufsumme und der durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten verlangen.
  7. Höhere Gewalt
    7.1 Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen des Verkäufers und des Käufers für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb einer Nachfrist von 6 Wochen nach Wegfall der Verzögerungsgründe zu liefern oder hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche des Käufers oder Verkäufers, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
    7.2 Zu Fällen höherer Gewalt gehören u.a.:
    a) Krieg oder Aufruhr;
    b) unterbliebener oder nicht rechtzeitiger oder aber nicht ordnungsgemäßer Erhalt von
    Einzelteilen oder Waren von Zulieferern des Verkäufers;
    c) Feuer;
    d) Maschinenschaden;
    e) Streik.
  8. Preise
    8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben. Nicht in den Preisen enthalten sind die Kosten für das Aufstellen und Installieren der Waren sowie die Transportkosten und etwaige Kosten für die Auftragsbearbeitung. Bestellungen sind nur gültig bei Übernahme der Service und Kundendienst.
    8.2 Vom Verkäufer vor Vertragsschluß abgegebene Preisangaben sind unverbindlich. Der Verkäufer kann ohne vorherige Mitteilung von den in der Preisliste des Verkäufers genannten Preisen abweichen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen zustande.
  9. Gewährleistung
    9.1 Der Käufer ist verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachzukommen. Für den Fall, daß die gelieferten Waren nicht vereinbarungsgemäß sind, hat er den Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren – bei verborgenen Mängeln innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Tage nach Erhalt der Ware – schriftlich zu informieren, und zwar unter genauer Angabe von Art und Begründung der Reklamation sowie unter Nennung der Artikelnummern der jeweiligen Maschinen bzw. Einzelteile. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Käufer genehmigt.
    9.2 Falls die gelieferten Waren im Wege der Rückabwicklung des Vertrages vom Verkäufer zurückgenommen werden, werden Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt, die sich auf mindestens 10 % des Netto-Rechnungswertes belaufen. Falls der Käufer den Kaufpreis bereits beglichen hat, werden obengenannte Verwaltungs- und Bearbeitungskosten mit dem Kaufpreis verrechnet.
    9.3 Gelieferte Waren können, aus welchem Grund auch immer, nur zurückgesandt werden, wenn sie ungebraucht und unbeschädigt sind und der Verkäufer außerdem die Rücksendung der Waren durch Zuweisung einer Rücknahme-Zustimmungsnummer ausdrücklich gebilligt hat. Dies gilt nicht, wenn die Rückabwicklung des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer unstreitig oder rechtswirksam gerichtlich festgestellt ist.
    9.4 Die Annahme von Waren, die entgegen den Bestimmungen aus § 9.3 an den Verkäufer zurückgesandt werden, wird verweigert. Die Waren werden auf Kosten des Käufers wieder an diesen zurückgesandt.
  10. Garantie
    10.1 Der Verkäufer leistet für die Dauer von 2 Jahren (ab Lieferdatum durch die Animo GmbH) Garantie auf alle elektrischen und mechanischen Teile. Ausgeschlossen sind verkalkte Teile, sowie Verschleißteile. Die Garantie beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen. Die Lieferung dieser Teile erfolgt gegen Berechnung frei Haus. Nach Empfang und Prüfung der defekten Garantieteile (incl. Maschinen- und Rechnungsnummer) von Animo erhalten Sie eine Gutschrift. Die Rücksendung der Garantieteile erfolgt nur frei Haus. Nicht unter die Garantie fallen die Kosten für Montage bzw. Demontage, für Arbeitslohn und Anfahrtskosten. Ausgeschlossen von der Garantie sind Glaseinsätze, Schaugläser und Glaskannen.
    10.2 Defekte Einzelteile sind vom Käufer entsprechend § 9.3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Nennung des Modells und der Seriennummer der Maschine an den Verkäufer zurückzusenden.
    10.3 Obengenannte Garantie gilt nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.
  11. Haftung
    11.1 Der Verkäufer haftet nicht, auch nicht im Wege der Garantie des § 10, für Schäden und/oder Folgeschäden aufgrund
    a) falscher Lagerung oder Behandlung der gelieferten Waren durch den Käufer oder andere Benutzer;
    b) unsachgemäßer und/oder falscher Verwendung der gelieferten Waren durch den Käufer oder andere Benutzer;
    c) mangelhafter oder fehlender Wartung der gelieferten Waren durch den Käufer oder andere Benutzer;
    d) von Reparaturen, Austauscharbeiten oder Änderungen, die von anderen als den vom Verkäufer diesbezüglich ermächtigten Personen vorgenommen werden, sofern der Verkäufer nicht vorab seine Zustimmung hierzu erteilt hat;
    e) unsachgemäßer oder nicht entsprechend den vom Verkäufer mitgelieferten Anweisungen erfolgter Installation der Waren.
    11.2 Die Haftung des Verkäufers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, daß der Verkäufer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder aber der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß den §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. In den letzteren Fällen wird die Haftung auf voraussehbare Schäden beschränkt. Der Verkäufer haftet daher mit Ausnahme der im ersten Satz genannten Fälle nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, für Mangelfolgeschäden oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers.
    11.3 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Diese Haftungsregelung gilt auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen jeweils entsprechend. Darüber hinaus gelten die Haftungsbestimmungen auch für die direkte Inanspruchnahme gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch den Käufer.
  12. Zahlung
    12.1 Die Zahlung hat bei Lieferung der Waren in bar, per Vorauskasse oder durch Überweisung des zu zahlenden Betrages auf ein vom Verkäufer genanntes Bankkonto zum Zeitpunkt der Lieferung oder durch Aushändigung gedeckter Schecks zu erfolgen.
    12.2 Anstelle der Zahlung bei Lieferung der Waren können Verkäufer und Käufer Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbaren. Im Falle der Nicht- oder Teilzahlung kommt der Käufer mit dem 31. Tag ab Rechnungsdatum in Verzug. Bei vollständiger Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer dem Käufer 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag.
    12.3 Erfüllt der Käufer eine oder mehrere Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind alle zu spät erfolgenden Zahlungen ab dem Fälligkeitsdatum mit 4 % Zinsen über dem jeweiligen Diskont der Deutschen Bundesbank zu fordern. Zugleich trägt der Käufer alle gerichtlichen und außergericht-lichen Kosten, die durch die unterbliebene, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Er-füllung seiner Verpflichtungen entstehen. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, nach-folgende Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Barzahlung bei Lieferung vorzu-nehmen.
    12.4 Der Käufer kann gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung nur mit unstreitigen oder rechtsgültig festgestellten Forderungen gegen den Verkäufer aufrechnen.
  13. Eigentumsvorbehalt
    13.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, Eigentum des Verkäufers, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
    13.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, die Vorlegung des Versicherungsscheines zu verlangen.
    13.3 Der Käufer ist als Wiederverkäufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Ein zwischen ihm und dem Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt als zugunsten des Verkäufers vereinbart. Im übrigen tritt der Käufer zur Siche-rung der Forderung des Verkäufers schon jetzt im Voraus die ihm aus dem (berechtigten oder unberechtigten) Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
    13.4 Bei Verzug des Käufers kann der Verkäufer die Rückgabe der Waren verlangen, ohne daß dies einen Rücktritt vom Vertrag bedeutet. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, entweder unverzüglich frachtfreie Rücksendung der Ware zu verlangen oder wahlweise gegen Vergütung der Fracht die Ware selbst abzuholen, wobei der Käufer mit dem Verkäufer schon jetzt bezüglich eines Eingriffs in den ihm gebührenden Besitz der Waren einig ist und sämtlichen Maßnahmen zustimmt, die zur Rückführung der Waren geeignet sind.
    13.5 Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er hat Eingriffe von dritter Seite in das Eigentum dem Verkäufer sofort durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen.
  14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
    14.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht.
    14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist der Hauptsitz des Verkäufers. Er kann den Käufer wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.