Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Animo B.V.

Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Animo GmbH finden Sie HIER

  1. Allgemein
    Nachstehend finden Sie die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Animo B.V., nachstehend „Verkäufer“ genannt. Der Kunde, der Käufer, wird im Folgenden immer als „Käufer“ bezeichnet.
  2. Anwendbarkeit
    2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Verkäufers.
    2.2 Für alle Angebote und Verträge des Verkäufers gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich abgelehnt und gelten nicht, es sei denn, sie werden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Angebot und Annahme
    3.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit ihrer Ausführung begonnen hat.
    3.2 Wenn der Käufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung gegen deren Inhalt protestiert, wird davon ausgegangen, dass der Käufer damit einverstanden ist.
    3.3 Von den vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen, die mit bzw. von Mitarbeitern des Käufers getroffen werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Geschäftsführer des Verkäufers schriftlich bestätigt werden.
  4. Lieferzeiten
    Die angegebenen Lieferzeiten sind niemals als Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Verkäufer schriftlich in Verzug gesetzt werden.
  5. Lieferung und Risiko
    5.1 Die Lieferung erfolgt an die Wohnung/den Betrieb des Käufers, sofern nicht anders vereinbart.
    5.2 Bestellungen über EUR 300,- Nettorechnungswert ohne Mehrwertsteuer werden frachtfrei geliefert; bei Bestellungen unter EUR 300,- Nettorechnungswert ohne Mehrwertsteuer gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Für Express-, Eil- und Paketsendungen wird immer ein Zuschlag von 15 EUR berechnet.
    5.3 Der Transport der Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Verkäufers. Die Haftung des Verkäufers ist zu jedem Zeitpunkt auf die Deckung/Entschädigung beschränkt, die dem Verkäufer von den zuständigen Transportversicherern gewährt wird.
    5.4 Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, an dem die Waren entladen werden (die tatsächliche Übergabe). Das Risiko für die Gegenstände geht dann auf den Käufer über.
  6. Akzeptanz
    6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware jederzeit abzunehmen, wobei im Falle einer Weigerung die Gefahr und die Kosten für Rückfracht, Lagerung und/oder andere notwendige Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
    6.2 Nachdem der Käufer die Ware einmal abgelehnt hat, kann der Verkäufer, bevor er eine zweite Lieferung vornimmt, vom Käufer die Zahlung des Kaufpreises mit allen fälligen Kosten, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, verlangen.
    6.3 Wenn der Verkäufer aufgrund der in diesem Artikel beschriebenen Umstände eine zweite Lieferung vornimmt, erfolgt der Transport der Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  7. Höhere Gewalt
    7.1 Unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung oder die rechtzeitige Lieferung der Ware angemessen erschweren, geben dem Verkäufer das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Lieferfrist den Umständen entsprechend um höchstens 6 Monate zu verlängern, unbeschadet des Rechts, während dieses Zeitraums zu einem späteren Zeitpunkt wie oben erwähnt aufzulösen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Auflösung im Falle höherer Gewalt.
    7.2 Zu den unvorhergesehenen Umständen im Sinne von 7.1 gehören unter anderem:
    a. Krieg oder Aufruhr;
    b. nicht (rechtzeitiger) oder nicht ordnungsgemäßer Erhalt von Teilen oder Gegenständen von den Lieferanten des Verkäufers;
    c. Feuer;
    d. Maschinendefekt;
    e. Streik;
    und ferner alle Umstände, die ohne Verschulden des Verkäufers die Lieferung oder die rechtzeitige Lieferung der Ware billigerweise verhindern.
  8. Preise
    8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Entsorgungsbeitrag.
    Nicht in den Preisen enthalten sind die Kosten für die Aufstellung und Installation der Waren sowie die Transportkosten gemäß Artikel 5.2 dieser Bedingungen.
    8.2 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die Preise in der Preisliste des Verkäufers können vom Verkäufer ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  9. Beanstandungen
    9.1 Wenn die gelieferten Waren nicht dem Vertrag entsprechen, ist der Käufer verpflichtet, dies dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitzuteilen, und zwar unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beanstandungen sowie der Artikelnummern der betreffenden Maschinen/Teile. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren angenommen und genehmigt hat.
    9.2 Werden die gelieferten Waren vom Verkäufer zurückgenommen, werden Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt, die auf 10 % des Nettorechnungswerts, mindestens jedoch auf 15 EUR festgesetzt sind. Wenn der Käufer den Kaufpreis bereits bezahlt hat, werden die oben genannten Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren vom Kaufpreis abgezogen.
    9.3 Die Rücksendung von gelieferten Waren, aus welchem Grund auch immer, kann nur frachtfrei erfolgen, wenn die Waren unbenutzt und unbeschädigt sind und der Verkäufer der Rücksendung ausdrücklich zugestimmt hat, indem er eine „Return With Authorisation Number“ vergeben hat.
    9.4 Waren, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 9.3 oder ohne Angabe der „Return With Authorisation Number“ an den Verkäufer zurückgeschickt werden, werden abgelehnt und auf Kosten des Käufers zurückgeschickt.
    9.5 Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers bei versteckten Mängeln der gelieferten Waren. Der Käufer ist verpflichtet, verborgene Mängel dem Verkäufer so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von acht Tagen nach ihrer Kenntnisnahme, schriftlich zu melden.
  10. Garantie
    10.1 Der Verkäufer gewährt auf die elektrischen und mechanischen Teile der unter dem Animo-Label hergestellten Endgeräte eine Garantie von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung. Für alle anderen Teile und Artikel, die nicht von Animo hergestellt wurden, wie z.B. Wasserfilter, gilt eine Garantiezeit von 12 Monaten ab Lieferung. Defekte, die auf normalen Verschleiß von Teilen, unsachgemäßen Gebrauch, Verkalkung oder nachlässige Wartung zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie. Die Garantie gilt auch nicht für Innenflaschen aus Glas, Messgläser und Glaskrüge.
    10.2 Die Haftung im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung der zu reparierenden Teile. Die Garantie auf die im Rahmen einer Reparatur durchgeführten Arbeiten beträgt drei Monate ab Lieferdatum. Die Kosten für die (De-)Montage, die Arbeit und die Kosten für den Einsatz werden immer nach diesen drei Monaten berechnet.
    10.3 Defekte Teile sind vom Käufer frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden, unter Angabe der „Return With Authorisation Number“ gemäß Artikel 9 dieser Bedingungen sowie der Typen- und Seriennummer der Maschine.
    10.4 Die vorstehende Garantie gilt nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.
  11. Haftung
    11.1 Der Verkäufer haftet nicht für (die Folgen von) Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung von Waren, sofern dies auf unvorhergesehene Umstände im Sinne von Artikel 7 dieser Bedingungen zurückzuführen ist.
    11.2 Der Verkäufer haftet nicht, auch nicht im Rahmen der vorstehenden Garantie, für Schäden, die sich ergeben aus:
    a. fehlerhafte Lagerung oder Behandlung der gelieferten Waren durch den Käufer;
    b. unsachgemäße und/oder falsche Verwendung der gelieferten Waren durch den Käufer oder andere Benutzer;
    c. Vernachlässigung der Wartung der gelieferten Gegenstände durch Käufer oder andere Benutzer;
    d. Reparaturen, Auswechslungen oder Änderungen, die von anderen als den vom Verkäufer autorisierten Personen durchgeführt werden, es sei denn, der Verkäufer hat zuvor seine Zustimmung erteilt;
    e. unsachgemäße oder nicht den Anweisungen des Verkäufers entsprechende Installation der Ware.
    11.3 Wenn der Verkäufer trotz des Vorstehenden für (die Folgen einer) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig erfolgten Lieferung haftet, ist er nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der die unmittelbare Folge seines Versäumnisses ist. In jedem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Folgeschäden zu ersetzen, darunter u. a. Handels- und Folgeschäden, indirekte Schäden und Schäden durch entgangenen Gewinn.
    11.4 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung von Schadenersatz kann niemals den Rechnungswert der gelieferten Waren übersteigen.
  12. Zahlung
    12.1 Die Zahlung erfolgt in bar bei Lieferung der Ware. Als Barzahlung gilt auch die Gutschrift des geschuldeten Betrages auf einem vom Verkäufer bei der Lieferung angegebenen Bank- oder Girokonto oder die Aushändigung von garantierten Girokarten oder Bankschecks.
    12.2 Haben die Parteien auf Barzahlung verzichtet, so hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Zahlungsfrist ist als Frist zu betrachten.
    12.3 Wenn der Käufer einer oder mehreren Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, schuldet der Käufer dem Verkäufer für alle verspäteten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat zählt. Der Käufer haftet auch für alle Kosten wie Inkassokosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die durch die nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers entstehen. Darüber hinaus ist der Verkäufer bei Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder unvollständiger Zahlung berechtigt, vom Käufer Barzahlung für Nachlieferungen zu verlangen.
    12.4 Der Käufer kann sich in Bezug auf die Zahlung niemals auf eine Aufrechnung berufen.
  13. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum an allen vom Verkäufer an den Käufer verkauften Waren verbleibt beim Verkäufer, solange der Käufer die Forderungen des Verkäufers aus diesem oder ähnlichen Verträgen nicht beglichen hat und solange der Käufer die Forderungen des Verkäufers aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen, einschließlich der Forderungen in Bezug auf Zinsen und Kosten, nicht beglichen hat. Der Käufer hat dem Verkäufer auf erstes Anfordern die Möglichkeit zu geben, die vom Verkäufer gelieferten Waren vom Käufer zurückzunehmen.
  14. Rechtsstreitigkeiten
    14.1 Auf alle Verträge des Verkäufers findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
    14.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Ort, an dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
    15.
  15. Depot
    Diese Bedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Meppel unter der Nummer 04016432 hinterlegt.