Allgemeine Geschäftsbedingungen (siehe für Animo GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1 Allgemeines
 
Nachstehendes enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Animo B.V., im weiteren "Verkäufer" genannt. Der Abnehmer (der Käufer) wird im weiteren jeweils mit "Käufer" bezeichnet.
2 Gültigkeit
2.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen des Verkäufers.
2.2.
Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen des Verkäufers. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden ausdrüklich abgelehnt und sind ungültig, es sei denn, daß sie vom Verkäufer ausdrück- lich schriftlich akzeptiert wurden.
3. Angebot und Akzeptanz
3.1
Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Eine Vereinbarung über Kauf und Verkauf gilt zu dem Zeitpunkt als getroffen, an dem der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätig oder mit der Auftragesausführung angefangen hat.
3.2
Falls der Käufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung Einspruch gegen deren Inhalt erhebt, wird angenommen, daß der Käufer sich mit der Auf- tragsbestätigung einverstanden erklärt.
3.3
Von diesen Allgemeinen Geschäftbedingungen abweichende Vereinbarungen, die mit Mitarbeitern des Verkäufers getroffen wurden, gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Geschäftsführer  des Verkäufers.
4 Lieferfristen
 
Angegebene Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, niemals als fatale Fristen. Bei verspäteter Lieferung muß der Verkäufer schriftlich in Verzug gesetzt werden.
5 Lieferung ung Gefahr
5.1
Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, am Haus/beim Unterneh- men des Käufers.
5.2
Alle Lieferungen werden laut vereinbarten Incoterm geliefert. Für Aufträge unter EUR 300,- Netto-Rechnungswert zzgl. MwSt. werden EUR 25,- für die Auftragsbehandlung in Rechnung gestellt. 
5.3
Der Warentransport erfolgt im Prinzip auf gefahr des Käufers. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in allen Fällen auf die Deckung/Vergütung, die die jeweiligen Transport- versicher dem Verkäu fer leisten.
5.4
Als Lieferzeitpunkt gilt jener Augenblick, an dem die Waren entladen/gelöscht werden (die tatsächliche Übertragung). Die Gefahr für die Waren geht dann auf den Käufer über.
6 Akzeptanz
6.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet, die bestellten Waren jederzeit abzunehmen, während bei einer Verweigerung die Gefahr und die Kosten der Rücksendung, der Lagerung und/oder anderer notwendiger Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
6.2 Der Vekäufer kann, nachdem der Käufer die Waren einmal verweigert hat, vom Käufer vor einer zweiten Lieferung verlangen, daß die Kaufsumme mit allen Nebenkosten, wozu auch gerichtliche und außergerichtliche Eintreibungskosten gehören, bezahlt wird.
6.3 Falls der Vekäufer aufgrund von in diesem Paragraphen beschriebenen Umständen eine abermalige Lieferung vomimmt, erfolgt der Warentransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
7 Höhere Gewalt
7.1 Unvorhergesehene Umstände, die eine (rechtzeitige) Lieferung der Waren in Billigkeit verhindern, verleihen dem Verkäufer das Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die Lieferfrist den Umständen gemäß mit einem Maximum von 6 Monaten zu verlängern, und zwar unbeschadet des Rechts auf Auflösung, wie oben erwähnt, zu einem späteren Zeitpunkt während dieser Frist.  Der Käufer hat im Falle höherer Gewalt kein Recht auf Schadensersatz und/oder Auflösung.
7.2 Zu unvohergesehenen Umständen, wie erwähnt in § 7. 1, gehören u.a.:
  a. Krieg oder Aufruhr;
  b. unterbleibender (oder nicht rechtzeitiger) oder aber nicht ordnungsgemäßer Erhalt von Einzelteilen oder Waren von den Zulieferern des Verkäufers;
  c. Feuer;
  d. Maschinenschade;
  e.  Streik
  sowie alle Umstände, die außerhalb des Verschuldens des Verkäufers liegen und die die (rechtzeitige) Lieferung der Waren in Billigkeit  verhindern.
8 Preise
8.1 Alle Preise verstehen sich zzgl.  MwSt, Einfuhrzöllen und anderen Abgaben von Staats wegen.  Nicht in den Peisen enthalten sind die Kosten für das Aufstellen und lnstallieren der waren sowie die Transportkosten, wie erwähnt in  §5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2 Die vom Verkäufer abgegebenen Preisangaben sind unverbindlich.  Der Verkäufer kann ohne vorherige Mitteilung von dem im Preisverzeichnis des Verkäufers genannten Preisen abweichen.
9 Reklamationen
9.1
Der Käufer ist für den Fall, daß die gelieferten Waren nicht vereinbarungsgemäß sind, dazu verpflichtet, denVerkäufer hierüber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich zu informieren, und zwar unter genauer Angabe von Art und Begründung der Reklamationen sowie unter  Nennung der Artikelnummern der jeweiligen Maschinen bzw. Einzeiteile.  Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Käufer
akzeptiert und gebilligt.
9.2
Falls die gelieferten Waren vom Verkäufer zurückgenommen werden, werden Verwaltungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt, die auf min. 10 % des Netto-Rechnungswerts festgesetzt sind mit Mindestwert von EUR 15,-. Falls der Käufer den Kaufpreis bereits beglichen hat, werden obengenannte Verwaltungs- und Bearbeitungskosten mit dem Kaufpreis verrechnet.
9.3 Eine Rücksenung der gelieferten Waren, aus welchem Grund auch immer kann nur stattfinden, wenn die Waren ungebraucht und unbeschädigt sind sowie, wenn der Verkäufer die Rücksendung der Waren durch Zuweisung einer Rücknahme-Zustimmungsnummer ausdrücklich gebilligt hat.
9.4 Waren, die strittig mit den Bestimmungen aus  §9.3 oder ohne Nennung der Rücknahme-Zustimmungsnummer an den Verkäufer zurückgesandt werden, werden verweigert und auf Kosten des Käufers wiederum an diesen zurückgesandt.
9.5 Die in diesem Paragraphen genannten Bestimmungen schmälern nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers für den Fall verborgener Mängel an den geliefeten Waren.  Der Käufer ist dazu verpflichtet, verborgene Mängel so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, nachdem ihm diese bekannt geworden sind, dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
10 Garantie
10.1 Der Vekäufer leistet für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferung Garantie auf alle elektrischen und mechanischen Teile für Geräte hergestellt von Animo B.V. Für alle Geräte und Zubehöre nicht hergestellt unter der Marke Animo, wie z.B. Wasserfiltern gilt eine Garantie für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung. Defekte, die durch reguläre Abnutzung von Zubehörteilen, unsachgemässe Verwendung, Verkalkung oder nachlässige Wartung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Garantie sind Glaseinsätze, Schaugläser und Glaskannen.
10.2 Die Garantie beschränkt sich auf die Liefering von Ersatzteile. Nicht unter diese Garantie fallen die Kosten für Montage bzw. Demontage, für Arbeitslohn und Anfahrtskosten. Diese Kosten werden denn auch immer in Rechnung gestellt.
10.3 Defekte Garantieteile sind vom Käufer unter Nennung der Rücknahme-Zustimmungsnummer sowie unter Nennung des Modells und der Seriennummer der Maschine frei Haus an der Verkäufer zurückzusenden. 
10.4 Obengenannte Garantieleistung gilt nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Vekäufer efüllt hat.
11 Haftung
11.1 Der Verkäufer haftet nicht für die unterbleibende oder nicht rechtzeitige Lieferung von Waren bzw. die Folgen davon, sofern diese unterbleibende oder nicht rechtzeitige Lieferung auf unvorhergesehene Umstände zurückzuführen ist, wie erwähnt in § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.2 Der Verkäufer haftet nicht, auch nicht aufgrund obengenannter Garantie, für Folgeschäden aufgrund:
  a. falscher Lagerung oder Behandlung der gelieferten Waren durch den Käufer;
  b. unsachgemäßer und/oder falscher Verwendung der gelieferten Waren durch den  Käufer oder andere Benutzer.
  c. einer Vernachlässigung der Wartung der gelieferten Waren duch den Käufer oder  andere Benutzer;
  d. von Reparaturen, Austauscharbeiten oder Änderungen, die von anderen als den  von Verkäufer diesbezüglich ermächtigten Personen vorgenommen wurden,  sofern der Verkäufer nicht vorab seine Zustimmung dazu erteilt hat:
  e. einer unsachgemäßen oder aber nicht entsprechend den vom Verkäufer mitgelief-  erten Vorschiften erfolgten lnstallation der Waren.
11.3 Falls der Verkäufer trotz des Obengenannten für die unterbleibende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferung oder die sich daraus ergebenden Folgen haftet, ist er nur zum Ersatz jenes Schadens vepflichtet, der eine direkte Folge seiner mangelhaften Leistung ist.  Der Verkäufer ist auf jeden Fall nicht zur Ersatz von Folge- schäden verpflichtet, wozu u.a. Betriebs- und Folgeschäden, indirecte Schäden sowie Schäden durch entgangenen Gewinn gehören.
11.4 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Schadensesatzleistung kann niemals den Rechnungswert der gelieferten Waren übersteigen.
12 Bezahlung
12.1 Die Bezahlung hat in bar bei Lieferung der Waren zu erfolgen.  Unter Barzahlung wird auch die Überweisung des zu zahlenden Betrags auf ein vom Verkäufer genanntes Bank-oder Girokonto zum Zeitpunkt der Lieferung oder aber die Aushändigung gedeckter Schecks verstanden.
12.2 Falls Parteien von Barzahlung abgesehen haben, hat letztere innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.  Die Zahlungsfrist gilt als fatale Frist. Im Falle der Lieferung auf Kredit sind die Bank Gebühren für den Käufer. Der Käufer muss sich bei der Einreise in die Zahlung an diese Realität widerspiegeln.
12.3 Falls der Käufer eine oder mehrere Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, hat der Käufer ab den Fälligkeitsdatum dem Verkäufer Zinsen über alle zu spät erfolgenden Bezahlungen in Höhe von 1,5 % monatlich zu zahlen, wobei ein Teil eines Monats als völlständiger Monat gilt.  Auch gehen alle Kosten, wie Eintreibungskosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu Lasten des Käufers, welche Kosten durch die unterbleibende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße ErfIüllung der Verpflichtungen des Käufers durch diesen entstanden sind.  Des weiteren ist der Verkäufer dazu berechtigt, bei unterbleibender, nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung bei nachfolgenden Lieferungen vom Käufer Barzahlung zu verlangen.
12.4 Der Käufer kann sich hinsichtlich der Bezahlung niemals auf Schuldvergleich berufen.
13 Eigentumsvorbehalt
  Das Eigentum aller vom Verkäufer an den Käufer verkauften Waren verbleibt solange beim Verkäufer, wie der Käufer die Forderungen des Verkäufers aufgrund dieser oder ähnlicher Vereinbarungen nicht erfüllt hat und solange der Käufer die Forderungen des Verkäufers aufgrund mangelnder Erfüllung derartiger Abmachungen nicht beglichen hat, wozu Forderungen in bezug auf Zinsen und Kosten gehören.  Der Käufer stellt den Verkäufer auf erstes Ersuchen in die Lage, die vom Verkäufer gelieferten Waren vom Käufer zurückzuholen.
14 Streitigkeiten
14.1 Für alle Vereinbarungen des Käufers kommt ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung.
14.2 Streitigkeiten mit Abnehmern innehalb der Niederlande im Zusammenhang mit Angeboten des Verkäufers und/oder mit dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen werden einem Gericht an einem Ort nach Wahl des Verkäufers vorgelegt.
14.3 Streitigkeiten mit Abnehmen außerhalb der Niederlande im Zusammenhang mit Angeboten des Vekäufers und/oder mit dem Verkäufer getroffenen Vereinbarungen werden, nach Wahl des Verkäufers und sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich dem Gericht in Amsterdam oder aber am Ort des Sitzes bzw. am Wohnort des jeweiligen Abnehmers vorgelegt.
15 Hinterlegung
  Diese Geschäftsbedingungen wurden bei der lndustrie und Handelskammer von Meppel, Niederlande, unter der Nummer 04016342 hinterlegt.
 
Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Verhalten zu verfolgen und Ihre Erfahrung auf der Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern, indem Sie die erweiterten Einstellungen Ihres Browsers aufrufen. Lesen Sie mehr über unsere Cookie-Richtlinien.